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Investitionen in Verbriefungen oder aus ihnen entstehende Risikopositionen setzen den Anleger nicht nur den mit den verbrieften Darlehen oder Risikopositionen verbundenen Kreditrisiken aus; die Strukturierung von Verbriefungen könnte darüber hinaus auch weitere Risiken wie Agency- und Modellrisiken, rechtliche und operationelle Risiken, Gegenparteirisiken, Forderungsverwaltungsrisiken, Liquiditätsrisiken und Konzentrationsrisiken nach sich ziehen. Es ist somit unerlässlich, dass für institutionelle Anleger verhältnismäßige Sorgfaltspflichten („Due Diligence“) gelten, durch die im Interesse der Endanleger gewährleistet wird, dass die institutionellen Anleger die aus den unterschiedlichen Arten von Verbriefungen entstehenden Risiken korrekt bewerten. Auf diese Weise können Sorgfaltspflichten auch das Vertrauen in den Markt und zwischen einzelnen Originatoren, Sponsoren und Anlegern festigen. Es ist ebenfalls erforderlich, dass Anleger im Hinblick auf STS-Verbriefungen angemessene Sorgfalt walten lassen. Zur Information stehen ihnen die von den verbriefenden Parteien offengelegten Informationen, insbesondere die STS-Meldung und die in diesem Zusammenhang offengelegten Informationen, dank derer Anleger sämtliche einschlägigen Informationen über die Einhaltung der STS-Kriterien erhalten dürften, zur Verfügung. Institutionelle Anleger sollten sich auf die STS-Meldung und auf die von Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften offengelegten Informationen, ob eine Verbriefung die STS-Anforderungen erfüllt, in angemessener Weise stützen können. Sie sollten sich allerdings nicht ausschließlich und mechanistisch auf diese Meldung oder Informationen verlassen.
Bei der Beurteilung, ob die Anforderungen für Verbriefungspositionen erfüllt sind, sind auch die von einem Institut implementierten schriftlich fixierten…
Die Anleger sollten bei ihren Anlagen ihre eigenständigen, den jeweiligen Risiken angemessenen Sorgfaltspflichten wahrnehmen, sich dabei aber auf die…
in Bezug auf eine Verbriefung, die gemäß Artikel 27 als STS-Verbriefung gemeldet wurde, die Erfüllung der in Artikel 19 bis 22 oder in Artikel 23 bis 26 sowie…
Diese Verordnung legt einen allgemeinen Rahmen für Verbriefungen fest. Sie definiert den Begriff Verbriefung und legt Anforderungen in Bezug auf…
Ob die Anleger und potenziellen Anleger ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und dementsprechend die Kreditwürdigkeit eines bestimmten Verbriefungsinstruments…
Die Einbeziehung Dritter bei der Prüfung, ob eine Verbriefung den STS-Anforderungen entspricht, könnte für die Anleger, Originatoren, Sponsoren und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.