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Die Anleger sollten bei ihren Anlagen ihre eigenständigen, den jeweiligen Risiken angemessenen Sorgfaltspflichten wahrnehmen, sich dabei aber auf die STS-Meldungen und auf die von Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften offengelegten Informationen, ob eine Verbriefung die STS-Anforderungen erfüllt, stützen können. Sie sollten sich allerdings nicht ausschließlich und mechanistisch auf diese Meldungen oder Informationen verlassen.
in Bezug auf eine Verbriefung, die gemäß Artikel 27 als STS-Verbriefung gemeldet wurde, die Erfüllung der in Artikel 19 bis 22 oder in Artikel 23 bis 26 sowie…
Investitionen in Verbriefungen oder aus ihnen entstehende Risikopositionen setzen den Anleger nicht nur den mit den verbrieften Darlehen oder Risikopositionen…
Die Einbeziehung Dritter bei der Prüfung, ob eine Verbriefung den STS-Anforderungen entspricht, könnte für die Anleger, Originatoren, Sponsoren und…
Sofern Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften für ihre Verbriefungen die STS-Bezeichnung verwenden wollen, sollte den Anlegern, den…
Der Originator, der Sponsor oder die Verbriefungszweckgesellschaft können die Dienste eines gemäß Artikel 28 zugelassenen Dritten in Anspruch nehmen, um zu…
Die Interessen der Originatoren, Sponsoren, ursprünglichen Kreditgeber, die an einer Verbriefung beteiligt sind, und der Anleger müssen unbedingt in Einklang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.