Erwägungsgrund 5 32017R2402
Die Schaffung eines stärker risikoorientierten Aufsichtsrahmens für einfache, transparente und standardisierte („simple, transparent and standardised“, „STS“) Verbriefungen setzt voraus, dass die Union den Begriff der STS-Verbriefung eindeutig abgrenzt, da sich die stärker risikoorientierte aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen andernfalls auf von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Arten von Verbriefungen erstrecken würde. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen und Regulierungsarbitrage wären die Folge, wohingegen es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass die Union als ein Binnenmarkt für STS-Verbriefungen funktioniert und grenzüberschreitende Transaktionen erleichtert.