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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates (im Folgenden „Fanggenehmigungsverordnung“) wurde ein System zur Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union außerhalb der Unionsgewässer und für den Zugang von Drittlandschiffen zu den Unionsgewässern eingerichtet.
Die Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Erteilung und Verwaltung von Fanggenehmigungen für Schiffe…
Diese Verordnung gilt sinngemäß für die Erteilung von Fanggenehmigungen an Fischereifahrzeuge aus Drittstaaten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates…
Mit der Fanggenehmigungsverordnung sollte eine gemeinsame Grundlage für die Genehmigung von Fischereitätigkeiten geschaffen werden, die von Fischereifahrzeugen…
Die Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,…
Mit der Verordnung (EU) 2016/72 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für 2016 festgesetzt, die in Unionsgewässern und für Fischereifahrzeuge der Union in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.