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Um dem technischen Fortschritt und möglichen späteren neuen internationalen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Annahme von Änderungen des Anhangs dieser Verordnung zu erlassen, in denen die Liste der Angaben enthalten ist, die ein Marktteilnehmer zum Erhalt einer Fanggenehmigung vorlegen muss, sowie zur Ergänzung der Bedingungen für die Ausstellung von Fanggenehmigungen gemäß Artikel 10, soweit dies erforderlich ist, um das Ergebnis der Konsultationen zwischen der Union und Drittländern, mit denen die Union ein Abkommen geschlossen hat, oder von Regelungen mit Küstenstaaten, mit denen Fischbestände geteilt werden, im Unionsrecht widerzuspiegeln. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, und dass diese Konsultationen mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere eine gleichberechtigte Beteiligung an der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte zu gewährleisten, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.
Zur zeitgerechten und angemessenen Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, zur Gewährleistung der Flexibilität, und um die…
Um die in Anhang I dieser Verordnung enthaltenen Formblätter zu aktualisieren oder technische Anpassungen an diesen Formblättern vorzunehmen, sollte der…
Um technischen und internationalen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Um die in Anhang I dieser Verordnung enthaltenen Formblätter zu aktualisieren oder technische Anpassungen an diesen Formblättern vorzunehmen, sollte der…
Zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur…
Um zusätzliche Informationen, die angesichts des technischen Fortschritts erforderlich werden können, in bestimmte Anhänge aufzunehmen, sollte der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.