Erwägungsgrund 1 32017R2415
Am 26. April 2010 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 356/2010 angenommen, mit der die in der Resolution 1844 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihren Änderungen vorgesehenen spezifischen restriktiven Maßnahmen gegen die in Anhang I der genannten Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen verhängt wurden.