Erwägungsgrund 3 32017R0324
Am 21. November 2014 wurde ein Antrag auf Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff basisches Methacrylat-Copolymer (E 1205) eingereicht. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.