Erwägungsgrund 5 32017R0324
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) hat eine Stellungnahme zur Sicherheit der vorgeschlagenen Änderung der Spezifikationen für basisches Methacrylat-Copolymer (E 1205) als Lebensmittelzusatzstoff abgegeben. Auf der Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Daten und unter Berücksichtigung der ursprünglichen Bewertung des Stoffes im Jahr 2010 kam die Behörde zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff basisches Methacrylat-Copolymer (E 1205) keine Sicherheitsbedenken aufwerfen.