Erwägungsgrund 3 32017R0331
Mit dem Beschluss (GASP) 2017/350 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP wird Biathlon-Ausrüstung vom Ausfuhrverbot befreit.
Mit dem Beschluss (GASP) 2017/350 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP wird Biathlon-Ausrüstung vom Ausfuhrverbot befreit.