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Diese Verordnung berührt nicht die Lizenzanforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Diese Verordnung berührt nicht die Lizenzanforderungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates .
Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Diese Verordnung sollte die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht berühren.
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/25/EU.
Die vorliegende Verordnung sollte die Anwendung der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , insbesondere ihres Titels III, unberührt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.