Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Gewährleistung eines effizienten, sicheren und umweltverträglichen Hafenmanagements sollte das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde befugt sein, von den Hafendiensteanbietern den Nachweis zu verlangen, dass sie Mindestanforderungen für eine angemessene Durchführung der Dienste erfüllen. Diese Mindestanforderungen sollten auf präzise definierte Bedingungen beschränkt sein, soweit diese Anforderungen transparent, objektiv, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und für die Erbringung des jeweiligen Hafendienstes relevant sind. Im Einklang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung sollten die Mindestanforderungen zu qualitativ hochwertigen Hafendiensten beitragen und keine Markthemmnisse schaffen.
Wird die Erfüllung von Mindestanforderungen verlangt, so sollte das Verfahren, durch das Anbieter zur Erbringung von Hafendiensten berechtigt werden,…
Das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde kann verlangen, dass Hafendiensteanbieter, einschließlich Unterauftragnehmer, Mindestanforderungen für…
Es ist wichtig, dass alle Hafendiensteanbieter auf Ersuchen des Leitungsorgans des Hafens nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Dienste für eine…
Das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde behandelt die Hafendiensteanbieter in einer transparenten, objektiven, nicht diskriminierenden und…
Erbringt das Leitungsorgan eines Hafens oder die zuständige Behörde Hafendienste selbst oder durch eine von ihm/ihr unmittelbar oder mittelbar kontrollierte…
Mindestanforderungen für die Erbringung von Hafendiensten;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.