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Wird die Erfüllung von Mindestanforderungen verlangt, so sollte das Verfahren, durch das Anbieter zur Erbringung von Hafendiensten berechtigt werden, transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig sein und es diesen Anbietern ermöglichen, mit der Erbringung ihrer Hafendienste rechtzeitig zu beginnen.
transparent, objektiv, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und für Kategorie und Art des betreffenden Hafendienstes relevant sein.
Zur Gewährleistung eines effizienten, sicheren und umweltverträglichen Hafenmanagements sollte das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde befugt…
Das Leitungsorgan des Hafens oder die zuständige Behörde behandelt die Hafendiensteanbieter in einer transparenten, objektiven, nicht diskriminierenden und…
Es ist wichtig, dass alle Hafendiensteanbieter auf Ersuchen des Leitungsorgans des Hafens nachweisen können, dass sie in der Lage sind, Dienste für eine…
Das Verfahren zur Auswahl der Hafendiensteanbieter und sein Ergebnis sollten öffentlich bekannt gegeben werden, und es sollte nicht diskriminierend, transparent…
Mindestanforderungen für die Erbringung von Hafendiensten;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.