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Die Behörden der Mitgliedstaaten sollten bei der Bearbeitung von Beschwerden in Streitfällen mit Parteien, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten ansässig sind, zusammenarbeiten und allgemeine Informationen über die Bearbeitung von Beschwerden austauschen, um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten untereinander und mit der Kommission zusammen, um die richtige Anwendung und Durchsetzung dieser…
Die für die Bearbeitung der Beschwerden zuständigen Behörden arbeiten gegebenenfalls zum Zwecke der gegenseitigen Amtshilfe bei Streitigkeiten zwischen Parteien…
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen und effektiven Anwendung dieser Verordnung sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ein wirksames Verfahren…
Um die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsforderungen zu erleichtern, sollte ein System der Zusammenarbeit zwischen den von den Mitgliedstaaten…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen, leisten einander zügig Amtshilfe und übermitteln einander alle sonstigen einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.