Erwägungsgrund 7 32014R0332VERORDNUNG (EU) Nr. 332/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2014 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits
Die Verordnung enthält Durchführungsmaßnahmen für das SAA und sollte daher ab dem Datum des Inkrafttretens des SAA gelten.
Erwägungsgrund 7 32004R2279VERORDNUNG (EG) Nr. 2279/2004 DER KOMMISSION vom 30. Dezember 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates in Bezug auf die gemeinschaftlichen Zollkontingente und Referenzmengen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gazastreifen
Da die in dieser Verordnung vorgesehenen Bestimmungen mit Beginn der Anwendbarkeit des neuen Abkommens gelten, muss diese Verordnung möglichst bald in Kraft…
Erwägungsgrund 7 32006R1742VERORDNUNG (EG) Nr. 1742/2006 DER KOMMISSION vom 24. November 2006 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Weine mit Ursprung in der Republik Albanien
Diese Verordnung sollte ab dem Inkrafttreten des Interimsabkommens gelten und auch nach dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens…
Erwägungsgrund 7 32008R0053VERORDNUNG (EG) Nr. 53/2008 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2008 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Weine mit Ursprung in der Republik Montenegro
Diese Verordnung sollte ab dem Inkrafttreten des Interimsabkommens gelten und auch nach dem Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens…
Erwägungsgrund 7 32017R0540VERORDNUNG (EU) 2017/540 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 19/2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 20/2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Aufgrund der engen Wechselbeziehungen zwischen dieser Verordnung und dem Übereinkommen ist es angezeigt, diese Verordnung ab dem Datum der vorläufigen Anwendung…
Erwägungsgrund 7 32005R1460VERORDNUNG (EG) Nr. 1460/2005 DER KOMMISSION vom 8. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente und Referenzmengen für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien
Da das Abkommen ab dem 1. September 2005 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten.