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Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 auf Überführungsflüge würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die Branche und die zuständigen Behörden führen. Um Fragen der Verhältnismäßigkeit und der Risiken bei der Anwendung dieser Verordnung stärker zu berücksichtigen, sollten einmalige Flüge ohne Fluggäste oder Fracht, bei denen das Luftfahrzeug für die Zwecke der Überholung, Reparatur, Instandhaltung, Wartung, Auslieferung, Ausfuhr oder ähnliche Zwecke überführt wird, von der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ausgenommen werden.
Mit dieser Anpassung entfällt die in Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 festgelegte Möglichkeit, einmotorige Flugzeuge nach den geltenden…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 lässt zu, dass bestimmte Flüge, wie Flüge auf Kostenteilungsbasis und Einführungsflüge, gemäß den Vorschriften für den…
Flüge ohne Fluggäste oder Fracht, bei denen das Flugzeug oder der Drehflügler für die Überholung, die Reparatur, Inspektionen, die Auslieferung, die Ausfuhr…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 800/2013 der Kommission wird die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 geändert, um darin Vorschriften für den nichtgewerblichen Flugbetrieb…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 legt detaillierte Bestimmungen fest für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern, worunter — bei…
Nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission haben die Betreiber technisch komplizierter motorgetriebener Luftfahrzeuge, die im gewerblichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.