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Die Durchführung von Kontrollen an den Außengrenzen gehört nach wie vor zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen und trägt erheblich dazu bei, die langfristige Sicherheit der Union und ihrer Bürger zu gewährleisten. Diese Kontrollen werden im Interesse aller Mitgliedstaaten durchgeführt. Ein Ziel dieser Kontrollen ist die Vermeidung jeglicher Bedrohung der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung der Mitgliedstaaten, ungeachtet des Ursprungs der Bedrohung, auch wenn solche Bedrohungen von Unionsbürgern ausgehen.
Ist in einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht, so ist…
Grenzkontrollen liegen nicht nur im Interesse des Mitgliedstaats, an dessen Außengrenzen sie erfolgen, sondern auch im Interesse sämtlicher Mitgliedstaaten, die…
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Außengrenzen der Union ist es, die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen, auch durch…
Die Unionspolitik im Bereich der Außengrenzen zielt auf einen integrierten Grenzschutz ab, der ein einheitliches und hohes Kontroll- und Überwachungsniveau…
Die Verpflichtung zur Durchführung systematischer Kontrollen bei der Ein- und Ausreise gilt an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten. Zudem gilt sie sowohl bei…
Die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen sollte anhand der Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.