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Mindestkontrollen auf der Grundlage einer raschen und einfachen Überprüfung der Gültigkeit des Reisedokuments für den Grenzübertritt sind derzeit die Regel für Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben. Das Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer, die oft Unionsbürger sind, zeigt die Notwendigkeit, dass an den Außengrenzen die Kontrollen von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, verstärkt werden müssen.
Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, werden bei der Ein- und Ausreise folgenden Kontrollen unterzogen:
Die Durchführung von Kontrollen an den Außengrenzen gehört nach wie vor zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen…
Die Unionspolitik im Bereich der Außengrenzen zielt auf einen integrierten Grenzschutz ab, der ein einheitliches und hohes Kontroll- und Überwachungsniveau…
Die Verpflichtung zur Durchführung systematischer Kontrollen bei der Ein- und Ausreise gilt an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten. Zudem gilt sie sowohl bei…
Die Bedrohung durch den Terrorismus hat in den letzten Jahren zugenommen und sich rasch gewandelt. Als „ausländische terroristische Kämpfer“ bezeichnete…
Das Recht auf freien Personenverkehr der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen sowie der Drittstaatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen, die aufgrund…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.