Gesetze
Gesetz wird geladen …
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates hat die Union die biometrischen Identifikatoren des Gesichtsbilds und der Fingerabdrücke als Sicherheitsmerkmale in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten aufgenommen. Diese Sicherheitsmerkmale wurden eingeführt, um die Pässe und Reisedokumente sicherer zu machen und eine zuverlässige Verbindung zwischen Inhaber und Pass oder Reisedokument herzustellen. Bei Zweifeln an der Echtheit des Reisedokuments für den Grenzübertritt oder an der Identität seines Inhabers sollten die Mitgliedstaaten daher mindestens einen dieser biometrischen Identifikatoren überprüfen. Derselbe Ansatz sollte, wo dies möglich ist, für Kontrollen von Drittstaatsangehörigen gelten.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den…
Für die Zwecke dieser Verordnung erfassen die Mitgliedstaaten biometrische Merkmale von Drittstaatenangehörigen, nämlich das Gesichtsbild und zwei…
Folgende Artikel werden eingefügt: Auf dem einheitlichen Aufenthaltstitel wird ein Datenträger mit dem Gesichtsbild und zwei Fingerabdruckbildern des Inhabers…
Durch eine Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Oktober 2000 wurden Mindestsicherheitsnormen für Pässe…
Die Angleichung der Sicherheitsmerkmale und die Aufnahme biometrischer Identifikatoren sind ein wichtiger Schritt zur Verwendung neuer Elemente im Hinblick auf…
Die Mitgliedstaaten erfassen im Einklang mit den in der Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und im UN-Übereinkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.