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Die Reisedokumente von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, sollten daher bei der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder bei der Ausreise aus diesem Gebiet systematisch mit den einschlägigen Datenbanken für gestohlene, unterschlagene, verlorene und für ungültig erklärte Reisedokumente abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass solche Personen nicht ihre wahre Identität verschleiern.
Überprüfung, ob eine Person, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr hat, nicht als Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit,…
Hat ein Mitgliedstaat die Absicht, eine gezielte Abfrage von relevanten Datenbanken in Bezug auf Personen vorzunehmen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien…
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Daten von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise systematisch in allen einschlägigen Datenbanken abzufragen. Es…
Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen geltenden Vorschriften haben alle Unionsbürger, die einen gültigen…
Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre Grenzschutzbeamten an den Außengrenzübergangsstellen Zugang zu den einschlägigen nationalen…
Die Grenzschutzbeamten sollten auch die Daten von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, systematisch im Schengener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.