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Bei der Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß Artikel 22 legt die nationale Regulierungsbehörde die Höhe des f-Faktors für ein bestimmtes Angebotslevel fest, wobei Folgendes berücksichtigt wird:
die Menge an technischer Kapazität, die gemäß Artikel 8 Absätze 8 und 9 zurückgehalten wird;
die positiven externen Effekte des Projekts für neu zu schaffende Kapazität auf den Markt oder das Fernleitungsnetz oder beides;
die Laufzeit der verbindlichen Zusagen der Netznutzer für die angefragte Kapazität im Vergleich zu der wirtschaftlichen Lebensdauer der Anlage;
das voraussichtliche Fortbestehen der Nachfrage nach der Kapazität, die durch das Projekt für neu zu schaffende Kapazität geschaffen wird, nach dem Ende des bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zugrunde gelegten Zeithorizonts.
Falls die Wirtschaftlichkeitsprüfung zu einem positiven Ergebnis führt, müssen die mit der neu zu schaffenden Kapazität zusammenhängenden Investitionskosten durch eine Erhöhung der zulässigen Erlöse oder der Zielerlöse im Einklang mit den geltenden nationalen Vorschriften berücksichtigt werden.
Die Höhe des obligatorischen Mindestaufschlags muss es ermöglichen, mit den Erlösen, die durch die angebotene Kapazität in der ersten Auktion oder im ersten…
„neu zu schaffende Kapazität“ eine mögliche künftige Erhöhung der technischen Kapazität durch marktbasierte Verfahren oder eine etwaige neue Kapazität, die dort…
Ein gestrafftes und einheitliches unionsweites Verfahren für das Angebot neu zu schaffender Kapazität ist notwendig, um auf die mögliche Marktnachfrage nach…
den f-Faktor, der den Anteil des Parameters gemäß Buchstabe b definiert, der durch den Parameter gemäß Buchstabe a gedeckt sein muss und der es allen…
die Elemente gemäß der Beschreibung in Artikel 24 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/460, falls ein Festpreisansatz für das Projekt für neu zu schaffende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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