Erwägungsgrund 3 32017R0460Nach der Einführung des Konzepts des Ein- und Ausspeisesystems in der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 sind die Fernleitungskosten nicht mehr direkt mit einer…
Art. 3 Nr. 2 32017R0460Begriffsbestimmungen
„Referenzpreismethode“ bezeichnet die Methode zur Berechnung von Referenzpreisen für denjenigen Teil der Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen, der durch…
Art. 17 Abs. 5 32024R1789VERORDNUNG (EU) 2024/1789 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mitgliedstaaten mit mehr als einem verbundenen Einspeise-/Ausspeisesystem oder mehr als einem Netzbetreiber innerhalb eines Einspeise-/Ausspeisesystems können…
Art. 30 Abs. 1 Buchst. a 32017R0460Vor der Entgeltperiode zu veröffentlichende Informationen
Informationen zu den in der angewandten Referenzpreismethode verwendeten Parametern hinsichtlich der technischen Merkmale des Fernleitungsnetzes, wie z. B.:
Art. 30 Abs. 4 32017R2195Die harmonisierte Preisbildungsmethode gemäß Absatz 1 gilt für die durch alle Standardprodukte und spezifische Produkte gemäß Artikel 26 Absatz 3 Buchstabe a…