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Nach der Einführung des Konzepts des Ein- und Ausspeisesystems in der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 sind die Fernleitungskosten nicht mehr direkt mit einer bestimmten Route verbunden, da die Netznutzer Ein- und Ausspeisekapazitäten getrennt kontrahieren und Gas zwischen beliebigen Ein- und Ausspeisepunkten transportieren lassen können. In diesem Rahmen entscheidet der Fernleitungsnetzbetreiber über den effizientesten Weg, auf dem er das Gas durch das Netz leitet. Um in einem solchen System ein angemessenes Maß an Verursachungsgerechtigkeit und Vorhersehbarkeit zu gewährleisten, müssen die Fernleitungsentgelte auf einer Referenzpreismethode beruhen, die bestimmte Kostentreiber umfasst. Dazu sollten die wichtigsten Grundsätze für die Anwendung einer einheitlichen und transparenten Referenzpreismethode dargelegt werden. Zudem sollte die Verpflichtung zur Konsultation über die vorgeschlagene Referenzpreismethode vorgesehen werden. Wird als Referenzpreismethode nicht die Methode der kapazitätsgewichteten Distanz gewählt, sollte die vorgesehene Referenzpreismethode mit letzterer verglichen werden.
dass dieselbe Referenzpreismethode von jedem Fernleitungsnetzbetreiber innerhalb eines Ein- und Ausspeisesystems getrennt angewandt wird;
Wenn in einem Ein- und Ausspeisesystem, das mehr als einen Mitgliedstaat umfasst, mehr als ein Fernleitungsnetzbetreiber tätig ist, kann dieselbe…
sicherzustellen, dass ein erhebliches Mengenrisiko, insbesondere in Verbindung mit dem Gastransport über ein Ein- und Ausspeisesystem hinweg, nicht von den…
Der durch kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte an allen Einspeisepunkten zu erzielende Teil der Erlöse aus Fernleitungsdienstleistungen und der durch…
Anpassung durch den/die Fernleitungsnetzbetreiber oder die nationale Regulierungsbehörde — je nach Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde — mit dem…
Die Fernleitungsnetzbetreiber in manchen Ein- und Ausspeisesystemen transportieren erheblich mehr Gas in andere Systeme als zu Verbrauchszwecken in ihr eigenes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.