Erwägungsgrund 17 32024R1789
Bedingte Kapazität sollte nur angeboten werden, wenn die Netzbetreiber keine verbindliche Kapazität anbieten können. Die Netzbetreiber sollten die Bedingungen für die bedingte Kapazität in Abhängigkeit von betrieblichen Beschränkungen auf transparente und klare Weise festlegen. Die Regulierungsbehörde sollte die Bedingungen akzeptieren und sicherstellen, dass die Anzahl der bedingten Kapazitätsprodukte begrenzt wird, um eine Fragmentierung des Erdgasmarkts zu vermeiden und die Einhaltung des Grundsatzes eines effizienten Zugangs Dritter sicherzustellen.