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Für Kopplungspunkte und, soweit die nationale Regulierungsbehörde sich für die Anwendung der Verordnung (EU) 2017/459 entscheidet, auch für andere Punkte als Kopplungspunkte werden die folgenden Informationen von der nationalen Regulierungsbehörde oder dem/den Fernleitungsnetzbetreiber(n) — je nach Entscheidung der nationalen Regulierungsbehörde — vor der jährlichen Auktion für Jahreskapazität gemäß den Bestimmungen der Artikel 31 und 32 veröffentlicht:
Für Standardkapazitätsprodukte für verbindliche Kapazität:
die Reservepreise, die mindestens bis zum Ende des nach der jährlichen Auktion für Jahreskapazität beginnenden Gasjahres anzuwenden sind;
die auf Reservepreise angewandten Multiplikatoren und saisonalen Faktoren für Nicht-Jahres-Standardkapazitätsprodukte;
die Begründung der nationalen Regulierungsbehörde für die Höhe der Multiplikatoren;
bei Anwendung saisonaler Faktoren die Begründung für ihre Anwendung.
Für Standardkapazitätsprodukte für unterbrechbare Kapazität:
die Reservepreise, die mindestens bis zum Ende des nach der jährlichen Auktion für Jahreskapazität beginnenden Gasjahres anzuwenden sind;
eine Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung, darunter
ein Verzeichnis aller angebotenen Arten von Standardkapazitätsprodukten für unterbrechbare Kapazität mit der jeweiligen Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung und der Höhe des angewandten Abschlags;
eine Erläuterung der Berechnung der Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung für jede Art der Produkte gemäß Nummer 1;
vergangene und/oder prognostizierte Daten, die bei der Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Unterbrechung gemäß Nummer 2 verwendet wurden.
Mindestens einen Monat vor dem Beginn der Auktion teilen die Fernleitungsnetzbetreiber den Netznutzern die Höhe der verbindlichen Kapazität mit, die im Rahmen…
Nach der Veröffentlichung der Beschlüsse der zuständigen nationalen Regulierungsbehörden gemäß Absatz 2 und spätestens zwei Monate, bevor neu zu schaffende…
Die aggregierten Informationen über die Auktionsergebnisse werden dem Markt bekannt gegeben.
Die aggregierten Informationen über die Auktionsergebnisse werden mindestens am Ende eines jeden Tages veröffentlicht.
Die aggregierten Informationen über die Auktionsergebnisse werden dem Markt bekannt gegeben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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