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In den Verordnungen des Rates über Fangmöglichkeiten für die vergangenen Jahre wurde die zulässige Gesamtfangmenge (total allowable catch, TAC) für Dornhai im Atlantik im Gebiet des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) auf null festgesetzt. Deshalb sollte das Fangverbot für Dornhai bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der derzeitigen Ausnahmeregelung für Vermeidungsprogramme auf dieses Gebiet beschränkt werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 57/2011 enthält ein Fangverbot für Heringshai in internationalen Gewässern, mit der Vorgabe, unbeabsichtigten Beifang unverzüglich…
In der Verordnung (EU) 2016/72 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal auf Null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um eine kurzlebige Art,…
(1) Dornhai darf in den durch diese TAC regulierten Gebieten nicht gezielt befischt werden. Gemäß den Artikeln 12 und 41 der vorliegenden Verordnung darf…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches, im Folgenden „TAC“) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches — TAC) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (total allowable catches — TACs) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage verfügbarer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.