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Die zuständigen Behörden führen die amtlichen Kontrollen nach dokumentierten Verfahren durch.Diese Verfahren decken die Prüffelder für Kontrollverfahren ab, die in Anhang II Kapitel II aufgeführt sind, und umfassen Anweisungen für das Personal, das die amtlichen Kontrollen durchführt.
Die zuständigen Behörden verfügen über Verfahren zur Überprüfung der Kontrollen.
Die zuständigen Behörden
ergreifen Korrekturmaßnahmen in allen Fällen, in denen mit den in Absatz 2 genannten Verfahren Mängel festgestellt werden und
aktualisieren gegebenenfalls die in Absatz 1 genannten dokumentierten Verfahren.
Die Absätze 1, 2 und 3 gelten auch für beauftragte Stellen und für Kontrollbehörden für ökologische/biologische Produktion.
Die zuständigen Behörden führen die amtlichen Kontrollen nach dokumentierten Verfahren durch, die Anweisungen für das die amtlichen Kontrollen durchführende…
Die zuständigen Behörden führen regelmäßige amtliche Kontrollen durch, um zu überprüfen, ob
Die amtlichen Kontrollen, die gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/625 zur Überprüfung der Einhaltung der vorliegenden Verordnung durchgeführt werden,…
Die zuständigen Behörden erstellen schriftliche Aufzeichnungen über jede von ihnen durchgeführte amtliche Kontrolle. Diese schriftlichen Aufzeichnungen…
Die amtlichen Kontrollen gemäß Absatz 1 schließen die Prüfung der gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Verordnung zu führenden Aufzeichnungen und anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.