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Für alle Bereiche, für die die vorliegende Verordnung gilt, sollten die Mitgliedstaaten zuständige Behörden benennen. Während Mitgliedstaaten selbst am besten identifizieren und entscheiden können, welche zuständige Behörde bzw. zuständigen Behörden in den verschiedenen Bereichen oder Teilbereichen zu benennen ist bzw. sind, sollten sie ferner eine zentrale Behörde benennen müssen, die für jeden Bereich oder Teilbereich für eine angemessen koordinierte Kommunikation mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und mit der Kommission sorgt.
Die Mitgliedstaaten benennen die zuständige/n Behörde/n, die für die Wahrnehmung der Aufgaben, die den zuständigen Behörden durch diese Verordnung übertragen…
Die Mitgliedstaaten benennen die zuständige Behörde oder die zuständigen Behörden, die für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Verordnung und der von der…
Jeder Mitgliedstaat benennt für die Zwecke dieser Verordnung eine oder mehrere zuständige Behörde(n) und unterrichtet die Kommission hiervon. Benennt ein…
Die Mitgliedstaaten sollten die Behörde bzw. die Behörden benennen, die für die Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen zuständig…
Jeder Mitgliedstaat übermittelt den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission das Verzeichnis der zuständigen Behörden, die benannt wurden, um zur Durchführung…
Die Mitgliedstaaten errichten oder benennen die zuständige Behörde oder die zuständigen Behörden, die unbeschadet der Verantwortlichkeiten des Betreibers die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.