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Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften für amtliche Kontrollen bei Sendungen aus Drittländern zu gewährleisten, sollten einheitliche Regeln für die Maßnahmen geschaffen werden, die die zuständigen Behörden und die Unternehmer ergreifen sollten, wenn der Verdacht auf einen Verstoß besteht, wenn Sendungen nicht vorschriftsmäßig sind und wenn von Sendungen ein Risiko für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder — sofern es sich um GVO und Pflanzenschutzmittel handelt — auch für die Umwelt ausgeht.
Wenn die zuständigen Behörden der Ansicht sind, dass ein Risiko für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder — sofern es sich…
In Bezug auf die in Absatz 1 genannten Sendungen ordnet die zuständige Behörde unverzüglich an, dass der für die Sendung verantwortliche Unternehmer Alle…
Lassen die amtlichen Kontrollen erkennen, dass eine Sendung ein Risiko für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder — sofern…
ist wirksam und so durchzuführen, dass jedes Risiko für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, für den Tierschutz oder — sofern es sich um GVO und…
Wenn es in besonderen Fällen Hinweise darauf gibt, dass bestimmte Tiere oder Waren aus einem Drittland, einer Gruppe von Drittländern oder einem…
Amtliche Kontrollen von Tieren und Waren, die aus Drittländern in die Union verbracht werden, sind von zentraler Bedeutung, da diese Kontrollen sicherstellen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.