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Die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden, Zollbehörden und anderen relevanten Behörden, die mit Sendungen aus Drittländern befasst sind, sollte gewährleistet werden, damit es bei der Durchführung der amtlichen Kontrollen nicht zu Widersprüchlichkeiten und Überschneidungen kommt, an den Grenzkontrollstellen und anderen Kontrollstellen zur amtlichen Kontrolle vorzuführende Sendungen zügig ermittelt werden und eine effiziente Durchführung der Kontrollen sichergestellt ist.
Im Rahmen der Kontrollen nach diesem Abschnitt können die Zollbehörden und andere zuständige Behörden untereinander und mit der Kommission die zur…
Die zuständigen Behörden, Zollbehörden und anderen Behörden der Mitgliedstaaten, die sich mit in die Union verbrachten Tieren und Waren befassen, arbeiten eng…
Eine wirksame internationale Zusammenarbeit bei der Kontrolle von Abfallverbringungen ist für die Gewährleistung der Kontrolle von Verbringungen gefährlicher…
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Die in Absatz 1 genannten Marktüberwachungsbehörden arbeiten mit den für die Kontrolle der Außengrenzen zuständigen Behörden gemäß Kapitel III Abschnitt 3 der…
Die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten können ferner im Wege eines regelmäßigen automatischen Austauschs oder eines unregelmäßigen automatischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.