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Die Probenahme für die amtliche Kontrolle der Gehalte an Dioxinen, Furanen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln, die in Abschnitt 5 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 aufgeführt sind, erfolgt nach den in Anhang II der vorliegenden Verordnung beschriebenen Verfahren.
Die Vorbereitung und Analyse der Proben für die Kontrolle der Gehalte von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln, die in Abschnitt 5 des…
Die Analyse für die Kontrolle der Gehalte an nicht dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln, die in Abschnitt 5 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006…
Die Probenahme, Probenaufbereitung und Analysen zur amtlichen Kontrolle des Nitratgehalts der in Abschnitt 1 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006…
die Proben nach den Verfahren des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission vom 23. Februar 2006 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und…
In der Verordnung (EU) Nr. 589/2014 der Kommission werden spezifische Bestimmungen bezüglich der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die Kontrolle der…
Die Probenahme zur amtlichen Kontrolle der Mykotoxingehalte von Lebensmitteln sollte gemäß den in Anhang I dargelegten Methoden durchgeführt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.