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Es sollte sichergestellt werden, dass Lebensmittelunternehmer, die Kontrollen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates durchführen, Probenahmeverfahren anwenden, die den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Probenahmeverfahren gleichwertig sind, damit die für solche Kontrollen entnommenen Proben repräsentativ sind. Das Referenzlaboratorium der Europäischen Union für Dioxine und PCB hat zudem nachgewiesen, dass die Untersuchungsergebnisse in bestimmten Fällen nicht verlässlich sind, wenn die Labors, die von den Lebensmittelunternehmern im Rahmen von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 entnommene Proben untersuchen, die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Leistungskriterien nicht anwenden. Bei der Untersuchung solcher Proben sollte die Anwendung der Leistungskriterien daher ebenfalls verbindlich vorgeschrieben sein.
Das EU-Referenzlaboratorium für Dioxine und PCB in Lebens- und Futtermitteln wies nach, dass die Untersuchungsergebnisse für Dioxine und PCB in bestimmten…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer mikrobiologische Kriterien einhalten. Dazu sollte im Einklang mit dem…
Neben den Probenahmen und Analysen durch die Unternehmer sind regelmäßige amtliche Kontrollen durch die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Einhaltung des…
Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 müssen die Lebensmittelunternehmer die Verfahren anwenden, die notwendig sind, um den Zielen zu entsprechen,…
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer festgelegt, die insbesondere Verfahren…
Mit der vorliegenden Verordnung werden die mikrobiologischen Kriterien für bestimmte Mikroorganismen sowie die Durchführungsbestimmungen festgelegt, die von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.