Erwägungsgrund 14 32017R0706
Die Verordnung (EU) 2016/1688 der Kommission wurde erlassen, ohne dass der Entwurf der Maßnahme dem Rat zur Prüfung vorgelegt wurde. Um dieses Versäumnis zu korrigieren, sollte die Kommission die Verordnung (EU) 2016/1688 aufheben und sie durch die vorliegende Verordnung ersetzen, deren Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt wurde. Im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/1688 erlassene Rechtsakte behalten ihre Gültigkeit —