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Jeder Mitgliedstaat legt für die an die Kommission (Eurostat) zu übermittelnden Daten über die Volks- und Wohnungszählung einen Stichtag fest, der in das Jahr 2021 fällt. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission vor dem 31. Dezember 2019 darüber, welchen Tag sie als Stichtag gewählt haben.
Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stand vom 15. Mai 2022 (Zensusstichtag)…
Im Einklang mit Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Bezugsjahr festlegen. Der jeweils von den Mitgliedstaaten…
Jeder Mitgliedstaat legt einen Stichtag fest. Dieser Stichtag muss in ein auf der Grundlage dieser Verordnung festgelegtes Jahr fallen (Bezugsjahr). Das erste…
1. In Bezug auf ihre Volks- und Wohnungszählungen für das Bezugsjahr 2011 sowie die der Kommission (Eurostat) aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 519/2010…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich grundsätzlich bis zum 30. September und — falls dies nicht möglich ist — spätestens bis zum 31. Dezember…
Mit dieser Verordnung wird das Programm der statistischen Daten und Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen festgelegt, die der Kommission (Eurostat) für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.