Erwägungsgrund 5 32015R2192Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.
Art. 1 Abs. 1 32014R1385VERORDNUNG (EU) Nr. 1385/2014 DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)
Die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
Art. 1 Abs. 1 32014R1350VERORDNUNG (EU) Nr. 1350/2014 DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
Art. 1 Abs. 1 32018R0076VERORDNUNG (EU) 2018/76 DES RATES vom 23. Oktober 2017 über die Gewährung von Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
Art. 1 Abs. 1 32011R1385VERORDNUNG (EU) Nr. 1385/2011 DES RATES vom 14. November 2011 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Die Fangmöglichkeiten, die in dem Protokoll festgesetzt sind, das dem Beschluss Nr. 2011/885/EU über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung dieses…
Art. 1 Abs. 1 32014R1118VERORDNUNG (EU) Nr. 1118/2014 DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Die im Protokoll festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: