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Für die Zwecke dieser Verordnung sollten mit den Tätigkeiten von Händlern der Erwerb, der Besitz und die Lieferung von Produkten gemeint sein.
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten mit den Tätigkeiten von Händlern der Erwerb, der Besitz und die Lieferung von Produkten gemeint sein.
Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff der Marktmanipulation folgende Handlungen:
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.