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In Anhang III Nummer 4 der Verordnung werden Simulanzkombinationen zugeordnet, die für verschiedene Arten von Lebensmitteln repräsentativ sind und zur Prüfung auf Gesamtmigration verwendet werden sollten. Der Wortlaut von Nummer 4 ist nicht ausreichend klar und sollte daher deutlicher formuliert werden.
Der Anhang der Richtlinie 85/572/EWG des Rates erhält folgende Fassung: „Die Lebensmittelsimulanzien, deren Verwendung zur Prüfung der Migration von…
Bei Materialien und Gegenständen, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung sind, ist die Überprüfung der Einhaltung des Gesamtmigrationsgrenzwerts in den…
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. ANHANG Die Lebensmittelsimulanzien, deren Verwendung zur Prüfung der Migration von Bestandteilen von…
In Anhang V Kapitel 3 Tabelle 3 der geltenden Verordnung heißt es, dass die standardisierte Prüfungsbedingung OM 6 die ungünstigsten Bedingungen für die…
Es ist technisch nicht immer möglich, die Gesamtmigration anhand des Lebensmittelsimulanz D2 zu prüfen. In Anhang V Abschnitt 3.2 der Verordnung wird nur eine…
Der Hinweis Nr. 4 zur Konformitätsprüfung in Tabelle 3 des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr.10/2011 enthält eine unklare Bezugnahme auf Simulanz D; beabsichtigt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.