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Zur Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Mittelzuweisung aus dem Haushalt der Union und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollten Maßnahmen im Rahmen des Programms bereits laufende Programme der Union unter Vermeidung einer Doppelförderung derselben Aufwendungen ergänzen. Die Kommission und der betroffene Mitgliedstaat sollten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten insbesondere sicherstellen, dass auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten auf allen Etappen des Verfahrens eine wirksame Koordinierung gegeben ist, um Kohärenz, Komplementarität und Synergien zwischen den Finanzierungsquellen sicherzustellen, mit denen in den betroffenen Mitgliedstaaten Maßnahmen finanziert werden, die in engem Zusammenhang mit dem Programm stehen; dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die in den Mitgliedstaaten durch Unionsfonds und Unionsprogramme gefördert werden. Die Kommission sollte alle Anstrengungen unternehmen, um Komplementarität und Synergien mit der von einschlägigen internationalen Einrichtungen geleisteten Unterstützung sicherzustellen.
Die Kommission und die begünstigten Mitgliedstaaten fördern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Synergien und sorgen für eine wirksame Koordinierung…
In den Mitteilungen der Kommission vom 19. Oktober 2010 mit dem Titel „Überprüfung des EU-Haushalts“ und vom 29. Juni 2011 mit dem Titel „Ein Haushalt für…
Die Union sollte bestrebt sein, die verfügbaren Mittel möglichst effizient einzusetzen, um ihrem auswärtigen Handeln die größtmögliche Wirkung zu verleihen.…
Gemäß den Verordnungen zur Einrichtung der Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns, die für die betroffenen Maßnahmen relevant sind,…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten gewährleisten die Kohärenz und Komplementarität der Aktionen des Programms mit anderen Maßnahmen der Union und der…
Aus diesem Fonds geförderte Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern sollten in Synergie und Kohärenz mit anderen Maßnahmen außerhalb der Union, die durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.