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Zur Gewährleistung der effizienten und kohärenten Mittelzuweisung aus dem Haushalt der Union und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, sollten die Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung mit bereits laufenden Programmen der Union im Einklang stehen und diese ergänzen. Eine doppelte Finanzierung derselben Aufwendungen sollten jedoch vermieden werden. Die Kommission und die nationalen Behörden sollten insbesondere in allen Phasen des Prozesses für eine wirksame Koordinierung sorgen, damit Einheitlichkeit, Kohärenz, Komplementarität und Synergien zwischen den Finanzierungsquellen, einschließlich der Finanzierung der technischen Hilfe, gewährleistet sind, und damit es nicht zu Doppelfinanzierungen oder Überschneidungen kommt.
Zur Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Mittelzuweisung aus dem Haushalt der Union und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der…
Zur Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Mittelzuweisung und zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sollten…
Entsprechend der — in der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 über die „Überprüfung des EU-Haushalts“ eingegangenen — Verpflichtung der Kommission,…
Gemäß der in der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 mit dem Titel: „Überprüfung des EU-Haushalts“ eingegangenen Verpflichtung der Kommission, die…
Im Einklang mit der in der Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2010 mit dem Titel „Überprüfung des EU-Haushalts“ eingegangenen Verpflichtung der…
Um den Mehrwert und die Wirkung von Investitionen, die ganz oder teilweise aus dem Unionshaushalt finanziert werden, zu optimieren, sollten Synergieeffekte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.