Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für unvorhergesehene Fälle hinreichend begründeter Dringlichkeit, die ein sofortiges Handeln erfordern, wie z. B. eine erhebliche Störung des Wirtschaftslebens oder eine ernsthafte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen, die sich der Kontrolle eines Mitgliedstaats entziehen, sollte die Kommission in der Lage sein, auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats, der Unterstützung wünscht, für einen begrenzten Anteil des jährlichen Arbeitsprogramms und für einen auf bis zu sechs Monate begrenzten Zeitraum besondere Maßnahmen, die mit den in dem Programm festgelegten förderbaren Zielen und Maßnahmen vereinbar sind, zu ergreifen, um die nationalen Behörden bei der Bewältigung dieser akuten Notlage zu unterstützen.
In den in Artikel 4 Absatz 3 genannten Fällen und in Fällen, in denen ein unvorhergesehener Bedarf besteht, der ordnungsgemäß zu begründen ist, oder…
In dringenden Fällen kann der Mitgliedstaat, der beabsichtigt, eine Maßnahme zu ergreifen, von den Absätzen 2, 3 und 4 abweichen. In diesen Fällen sind die…
Um eine rasche Verfügbarkeit der Ressourcen zu gewährleisten, ist ein begrenzter Teil des jährlichen Arbeitsprogramms für besondere Maßnahmen für…
In den in Artikel 4 Absatz 3 genannten Fällen und in Fällen, in denen ein unvorhergesehener Bedarf besteht, der ordnungsgemäß zu begründen ist, oder…
Wenn aus Gründen äußerster Dringlichkeit die Fristen, die normalerweise im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle Anwendung finden, nicht eingehalten…
Wo dies aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist, sollte die Kommission in hinreichend begründeten Fällen, in denen eine Verzögerung der Einführung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.