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Butan, Isobutan und Propan können bei der Verwendung als Treibgas den erforderlichen Druck erzeugen, um Farbstoffzubereitungen als Spray zu zerstäuben und so eine einheitliche Farbabdeckung auf Lebensmitteln zu erreichen.
Daher sollte die Verwendung von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) als Treibgase in Farbstoffzubereitungen der Gruppen II und III im Sinne der…
Am 26. Januar 2016 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) als Treibgase in…
Im Jahr 1999 zog der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ in seiner Stellungnahme zu Propan, Butan und Isobutan als Treibgas für Aerosol-Kochsprays auf…
Die vom Antragsteller vorgelegten analytischen Daten bestätigten, dass die Rückstände von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) eine Stunde nach…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ bewertete 1991 die Sicherheit von Propan, Butan und Isobutan als Extraktionslösungsmittel und kam zu dem…
Die Anhebung des zulässigen Drucks von Aerosolpackungen mit einem nicht entzündbaren Treibgas würde für die Hersteller mehr Auswahl bedeuten und damit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.