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Im Jahr 1999 zog der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ in seiner Stellungnahme zu Propan, Butan und Isobutan als Treibgas für Aerosol-Kochsprays auf Pflanzenölbasis und Emulsionskochsprays auf Wasserbasis den Schluss, dass angesichts des niedrigen Rückstandsgehalts von Treibgasen aus toxikologischer Sicht keine Bedenken gegen deren Verwendung zum Backen und Braten bestehen.
Butan, Isobutan und Propan können bei der Verwendung als Treibgas den erforderlichen Druck erzeugen, um Farbstoffzubereitungen als Spray zu zerstäuben und so…
Daher sollte die Verwendung von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) als Treibgase in Farbstoffzubereitungen der Gruppen II und III im Sinne der…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ bewertete 1991 die Sicherheit von Propan, Butan und Isobutan als Extraktionslösungsmittel und kam zu dem…
Am 26. Januar 2016 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) als Treibgase in…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“)…
Die vom Antragsteller vorgelegten analytischen Daten bestätigten, dass die Rückstände von Butan (E 943a), Isobutan (E 943b) und Propan (E 944) eine Stunde nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.