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Im EFSA-Gutachten wurde auch empfohlen, epidemiologische relevante Daten zu erheben, beispielsweise Region, Herdentyp und Geschlecht des Tieres, um nachträglich Anpassungen vornehmen und die Vorschriftsmäßigkeit des Probenplans überwachen zu können. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Möglichkeit erhalten, für die Repräsentativität der Beprobung und Genotypisierung ihrer nationalen Schafpopulation unter Berücksichtigung der bei früheren Probendurchgängen erhobenen epidemiologischen Daten die genaue Größe und Häufigkeit der Probe festzulegen, sofern der Probenplan so angelegt ist, dass mit einer Zuverlässigkeit von 95 % mindestens eine Abweichung von 5 % in der Genotyp-Prävalenz über einen Dreijahreszeitraum festgestellt werden kann.
Das Wissenschaftliche Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit kam in seinem Gutachten zum…
Die Bestimmung über die Genotypisierung nach dem Zufallsprinzip in Anhang III Kapitel A Teil II Nummer 8.2 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte daher…
Anhang VII Kapitel C der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Mindestanforderungen an Züchtungsprogramme der Mitgliedstaaten zur TSE-Resistenz bei Schafen;…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 legt fest, dass jeder Mitgliedstaat jährlich ein TSE-Überwachungsprogramm gemäß deren Anhang III durchführt, der Bestimmungen…
Am 13. Juli 2006 nahm die EFSA in einem Gutachten zu den Programmen zur Züchtung auf TSE-Resistenz bei Schafen Stellung. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass…
Die erweiterte Überwachung sollte sich auf eine statistisch valide Erhebung stützen, damit so bald wie möglich die wahrscheinliche Prävalenz von BSE bei Schafen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.