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Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 legt detaillierte Bestimmungen fest für den gewerblichen Luftverkehrsbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern, worunter — bei Landung auf Flugplätzen in dem Gebiet, auf das die Bestimmungen des Vertrags anwendbar sind — auch Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen der Betreiber fallen, die der Sicherheitsaufsicht eines anderen Mitgliedstaats oder Drittlandes unterliegen. Ferner dürfen nach jener Verordnung Besatzungsmitglieder in einem Luftfahrzeug keinen Dienst ausüben, wenn sie unter Einwirkung von psychoaktiven Substanzen stehen oder aufgrund von Verletzung, Ermüdung, Arzneimitteleinnahme, Unwohlsein oder ähnlicher Ursachen nicht tauglich sind.
Die Durchführung der Vorfeldinspektion an Luftfahrzeugen eines Betreibers aus einem Drittstaat oder eines Betreibers, der der behördlichen Aufsicht eines…
Diese Verordnung legt detaillierte Vorschriften für den Flugbetrieb mit Flugzeugen und Drehflüglern , einschließlich Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen von…
In der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission sind Bedingungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen festgelegt.
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt die Bedingungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen fest. Diese Verordnung sollte geändert werden,…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt die Bedingungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen fest.
Diese Verordnung legt detaillierte Vorschriften für die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.