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Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden die „Agentur“) hat einige Sicherheitsrisiken ermittelt und Empfehlungen zu deren Abmilderung herausgegeben. Die Umsetzung einiger dieser Empfehlungen erfordert regulatorische Änderungen in Bezug auf die psychologische Beurteilung der Flugbesatzung vor Beginn eines Streckenflugs, die Einführung eines Unterstützungsprogramms für die Flugbesatzung, die Durchführung stichprobenartiger Alkoholtests bei der Flugbesatzung und den Flugbegleitern durch Mitgliedstaaten sowie die Durchführung systematischer Tests bei der Flugbesatzung und den Flugbegleitern auf psychoaktive Substanzen durch gewerbliche Luftverkehrsbetreiber.
Die Agentur dokumentiert — in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und relevanten Interessenträgern gemäß Artikel 5 Absatz 2 Unterabsatz 2 — in einem…
Die Agentur überprüft fortlaufend die Wirksamkeit der Bestimmungen über die Unterstützungsprogramme, die psychologische Beurteilung der Flugbesatzung und die…
Das bestehende Programm für Vorfeldinspektionen nach Teilabschnitt RAMP von Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 bietet mit seinen umfangreichen…
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat eine Prüfung dieser vorgeschlagenen Zulassungen von Abweichungen vorgenommen und der Kommission eine Empfehlung…
In der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sind gemeinsame grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Niveaus an ziviler Flugsicherheit…
In der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 sind gemeinsame grundlegende Anforderungen zur Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Niveaus an ziviler Flugsicherheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.