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Im Abkommen von Chicago Anhang 6 Teile I und II empfiehlt die ICAO, dass Flugzeuge mit Turbinenantrieb mit einer höchstzulässigen Startmasse (MCTOM) von höchstens 5 700 kg und einer höchstzulässigen betrieblichen Anzahl von sechs bis neun Fluggastsitzen mit einem Bodennäherungswarnsystem ausgerüstet sein sollten.
Ab dem 1. Oktober 2009 sind turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm oder einer höchsten genehmigten…
Turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm oder mit einer Fluggastsitzzahl von mehr als neunzehn sind mit…
Flugzeuge mit Turbinenantrieb mit einer höchstzulässigen Startmasse (MCTOM) von mehr als 5 700 kg oder einer höchstzulässigen betrieblichen Fluggastsitzanzahl…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1332/2011 der Kommission müssen turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse (MCTOM) von mehr als 5 700 kg…
Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von 2 000 kg oder weniger und einer höchstzulässigen betrieblichen Fluggastsitzanzahl von vier;
einem Kollisionsschutzsystem (Airborne Collision Avoidance System - ACAS II) gemäß dem gültigen internationalen Standard (mindestens TCAS II mit Software Change…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.