Erwägungsgrund 1 32018R1070
Mit der Verordnung (EU) 2017/1970 des Rates wurden u. a. die Fangmöglichkeiten für Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31 (im Folgenden „Heringsbestand im Bottnischen Meerbusen“) nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt.