Erwägungsgrund 5 32018R1070
Die Hauptsaison für die Heringsfischerei mit Fischfallen beginnt im Mai. Um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Fangmöglichkeiten auf nationaler Ebene so bald wie möglich zuzuteilen, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —