Erwägungsgrund 1 32018R1116
Mit der Verordnung (EU) 2015/735 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2015/740 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) 2015/735 des Rates werden die im Beschluss (GASP) 2015/740 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.