Erwägungsgrund 3 32018R1116
Der VN-Sicherheitsrat hat unter anderem die Ausnahmen von dem Waffenembargo und der damit zusammenhängenden technischen und finanziellen Hilfe sowie die Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen, die dem Einfrieren von Vermögenswerten unterliegen, geändert.