Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die speziell für solche erklärten Ausbildungsorganisationen („declared training organisations“, DTO) geltenden Anforderungen sollten vereinfachte Sicherheitsverfahren beinhalten, die sowohl den geringeren Risiken, mit denen nichtgewerblich tätige Piloten konfrontiert sind, als auch der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass die zuständigen Behörden eine angemessene Aufsicht ausüben können. Im Interesse der Sicherheit sollten zudem Vorschriften vorgesehen werden, die die Einreichung von Ausbildungsprogrammen und der zugehörigen Erklärung bei der zuständigen Behörde, das Führen von Aufzeichnungen, die Überwachung der Einhaltung im Rahmen einer jährlichen internen Überprüfung sowie die Ernennung eines DTO-Sicherheitsbeauftragten regeln.
‚erklärte Ausbildungsorganisation‘ (Declared Training Organisation, DTO) bezeichnet eine Organisation, die berechtigt ist, auf der Grundlage einer nach Artikel…
„erklärte Ausbildungsorganisation“ (Declared Training Organisation, DTO) bezeichnet eine Organisation, die berechtigt ist, auf der Grundlage einer nach Artikel…
Anhang VII (Teil-ORA) bildet eine geeignete Rechtsgrundlage für die Zertifizierung von Organisationen, die Ausbildungen mit dem Ziel der Erteilung einer Lizenz…
Um einen reibungslosen Übergang und ein einheitliches, hohes Niveau der Sicherheit der Zivilluftfahrt in der Europäischen Union zu gewährleisten, sollten…
[TEIL-DTO] DTO.GEN.100 Allgemein Nach Artikel 10a Absatz 1 Unterabsatz 2 enthält dieser Anhang (Teil-DTO) die Anforderungen an Organisationen für die…
‚Zugelassene Ausbildungsorganisation‘ (Approved Training Organisation, ATO) bezeichnet eine Organisation, die für die Erteilung oder Verlängerung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.